Jede Schwangerschaft ist einzigartig und verläuft unterschiedlich. Während der Schwangerschaft tauchen viele Fragen auf. Hier ist eine Auswahl davon.
Der behandelnde Arzt füllt ein Mutterschaftsformular aus, damit der Krankenversicherer die Rechnungen korrekt erfassen kann. Denn bei Mutterschaft werden für die Zeit ab dem 1. Tag der 13 Schwangerschaftswoche bis 8 Wochen nach der Geburt für medizinische Leistungen, die aus der obligatorischen Krankpflegeversicherung übernommen werden, keine Kostenbeteiligungen (Franchise, Selbstbehalt, usw.) erhoben.
Falls Sie nach dem Mutterschaftsurlaub nicht mehr erwerbstätig sind, ist die Unfalldeckung auf Ende der Mutterschaft wieder einzuschliessen und die Versicherungsdeckung zu überprüfen. Wenn Sie nicht mehr angestellt sind, entstehen unter Umständen Versicherungslücken.
Die Grundversicherung beginnt mit dem Tag der Geburt. Dies unabhängig vom Gesundheitszustand des Säuglings. Anders verhält es sich bei den Zusatzversicherungen. Diese können nach der Geburt nur abgeschlossen werden, wenn das Kind gesund ist. Aus diesem Grund empfehlen wir, den Versicherungsantrag für die Zusatzversicherungen bereits vor der Geburt zu machen. Nach der Geburt benötigen wir dann nur noch eine Kopie des Geburtsscheines um die Versicherung zu aktivieren.